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Ratgeber Rechtslage

Kaltakquise im B2B:
Was erlaubt ist und was nicht.

Die Kurzfassung: Telefonische Kaltakquise bei Unternehmen ist in Deutschland erlaubt, wenn ein mutmaßliches Interesse am Angebot besteht. Kalte E-Mails und Faxe sind es ohne Einwilligung nicht. Bei Privatpersonen braucht es immer eine ausdrückliche Einwilligung. Dieser Ratgeber ordnet ein und ersetzt keine Rechtsberatung.

Kurz gesagt: Kaltakquise im B2B erlaubt? § 7 UWG kurz erklärt: Telefon bei Unternehmen mit mutmaßlicher Einwilligung, E-Mail nur mit Einwilligung. Keine Rechtsberatung.

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Telefon ja, mit Maß.
E-Mail nur mit Einwilligung.

Grundlage ist § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Für Anrufe bei Unternehmen (B2B) genügt eine mutmaßliche Einwilligung: Sie dürfen anrufen, wenn Sie aufgrund konkreter Umstände davon ausgehen können, dass das Unternehmen an Ihrem Angebot interessiert ist, weil es sachlich zu dessen Geschäft passt. Ein Softwarehaus, das Steuerkanzleien eine Kanzleisoftware anbietet, hat diesen Bezug; ein Anruf mit Urlaubsreisen hat ihn nicht. Bei Verbrauchern (B2C) ist ein Werbeanruf ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung unzulässig.

Für E-Mail, SMS und Fax gilt auch im B2B: ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung keine Werbung, mit einer engen Ausnahme für Bestandskunden bei ähnlichen Produkten. Deshalb ist in DealUno die Infomail als Folge des Gesprächs angelegt: Der Gesprächspartner bittet um Informationen, der Caller schickt sie mit einem Klick und hält am Lead fest, wann und worum gebeten wurde. Diese Dokumentation ist Ihr bester Schutz, wenn jemand nachfragt. Für die Verarbeitung der Kontaktdaten gilt zusätzlich die DSGVO: Informationspflichten, Zweckbindung, Löschfristen und das Recht auf Widerspruch, das Sie sofort umsetzen müssen.

Drei Regeln
für saubere Akquise.

Sachlicher Bezug

Rufen Sie nur Unternehmen an, deren Geschäft zu Ihrem Angebot passt, und können Sie sagen, warum. Der Lead Score im Lead Radar bewertet genau diese Passung.

Dokumentation am Lead

Wann angerufen, was besprochen, wer um Informationen gebeten hat, wer nicht mehr kontaktiert werden will. In DealUno steht das am Lead, nicht in Köpfen.

Widerspruch sofort umsetzen

Wer keinen Kontakt mehr wünscht, bekommt den Status und wird nicht mehr angewählt. Das gilt für Anruf und Mail gleichermaßen.

Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung.

Er gibt den Stand der gesetzlichen Regelung wieder, wie wir ihn für unseren eigenen Vertrieb anwenden. Für Ihren Einzelfall, insbesondere bei Mischformen und internationalen Zielgruppen, fragen Sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

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Häufige Fragen zur Rechtslage.

Ist telefonische Kaltakquise bei Firmen erlaubt?

Ja, wenn eine mutmaßliche Einwilligung vorliegt, also ein sachlicher Bezug zwischen Ihrem Angebot und dem Geschäft des angerufenen Unternehmens besteht (§ 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG). Bei Verbrauchern ist ein Werbeanruf ohne ausdrückliche Einwilligung unzulässig.

Darf ich nach dem Anruf eine E-Mail schicken?

Wenn der Gesprächspartner im Gespräch darum gebeten hat, ja; dokumentieren Sie das. Kalte Werbe-E-Mails ohne Einwilligung sind auch im B2B unzulässig.

Darf ich Geschäftsführer namentlich ansprechen?

Die Verwendung von Namen und Funktionen aus öffentlichen Quellen für die B2B-Ansprache ist üblich; die DSGVO verlangt dabei Transparenz, Zweckbindung und die Beachtung von Widersprüchen. Halten Sie fest, woher die Daten stammen.

Was passiert bei einem Verstoß?

Mögliche Folgen sind Abmahnungen, Unterlassungserklärungen und Bußgelder, bei DSGVO-Verstößen auch durch die Aufsichtsbehörden. Saubere Zielgruppenauswahl und Dokumentation senken dieses Risiko deutlich.

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