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DealUno – Vertragsbedingungen für Unternehmen

Fassung vom 23. September 2026. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.

1. Anbieter und Geltungsbereich

Anbieter von DealUno ist die HK Growth UG (haftungsbeschränkt), Weststraße 2, 51709 Marienheide, vertreten durch die Geschäftsführer Luis Kummer und Nick Hinze; Amtsgericht Köln, HRB 129353; USt-IdNr. DE464753865. Kontakt: info@hk-growthoperator.de.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die DealUno für ihre gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit beziehen. Der bestellende Ansprechpartner bestätigt seine Befugnis zur Bestellung für das angegebene Unternehmen.

Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang. Ergänzend gelten die bei der Bestellung angezeigte Leistungsbeschreibung, die Bestellübersicht und gegebenenfalls der Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Abweichende Einkaufsbedingungen werden nicht allein durch Schweigen oder Leistungserbringung vereinbart.

2. Buchung und Vertragsschluss

Der Kunde wählt Paket, Zahlungsweise und Nutzerzahl. Die Übersicht nennt die Softwarevergütung, die einmalige Einrichtung, Mindestlaufzeit und gegebenenfalls zusätzliche Nutzer. Eingabefehler können vor dem Wechsel zu Stripe und vor dem verbindlichen Zahlungsauftrag korrigiert werden.

Der Vertrag kommt mit dem erfolgreichen Abschluss der Zahlung für die verbindliche Bestellung auf der Stripe-Zahlungsseite zustande. Bei einer zunächst ausstehenden Zahlung kommt der Vertrag erst mit der Bestätigung des erfolgreichen Zahlungseingangs zustande. Eine fehlgeschlagene oder abgebrochene Zahlung führt nicht zum Vertragsschluss. Eine gesonderte Annahme durch den Anbieter ist nicht erforderlich. Der Anbieter bestätigt die Buchung und übermittelt die Vertragsunterlagen in speicherbarer Form. Die bezahlte Softwarelaufzeit beginnt unabhängig davon erst nach Maßgabe von Ziffer 6 mit der Bereitstellung des funktionsfähigen Zugangs.

Die Vertragssprache ist Deutsch. Der Kunde erhält die maßgebliche Vertragsfassung und seine konkreten Bestelldaten in speicherbarer Form. Eine spätere Änderung der Website ändert den abgeschlossenen Vertrag nicht automatisch.

3. Software und Leistungsumfang

DealUno bündelt den vereinbarten Standardumfang des Vertriebsprozesses: CRM, Lead Radar, Opener-, Setter- und Closer-Abläufe, Skripte, Rückrufe, Mailversand, Kalender und interne Kennzahlen. Maßgeblich ist der ausdrücklich vereinbarte, bei Bestellung verfügbare Funktionsumfang. Das Unternehmen erhält eine eigene Datenbank und personengebundene Zugänge im vereinbarten Umfang.

Telefonieanbindung, Gesprächsaufzeichnung, Transkription und KI-Notizen befinden sich derzeit in Planung und sind nicht Bestandteil des aktuell zugesagten Standardumfangs. Ihre spätere Nutzung setzt Bereitstellung und gesonderte Aktivierung voraus.

Während der Vertragslaufzeit werden die für das gebuchte Paket bereitgestellten Standardupdates ohne zusätzliche Lizenzgebühr zugänglich gemacht. Angekündigte Erweiterungen, Roadmaps, KI-Funktionen oder Demonstrationen künftiger Versionen begründen ohne ausdrückliche Vereinbarung keinen Anspruch auf einen bestimmten Veröffentlichungstermin oder eine bestimmte neue Funktion. Wesentliche vereinbarte Funktionen dürfen durch Updates nicht ersatzlos entfallen.

Ein bestimmter Vertriebsumsatz, eine Zahl von Terminen oder Abschlüssen und die Aktualität jedes einzelnen externen Leads werden nicht garantiert. Gesetzliche Ansprüche bei einer mangelhaften vertraglich geschuldeten Leistung bleiben bestehen.

4. Einrichtung und Betreuung

Die Grundeinrichtung wird einmalig zusätzlich berechnet. Der Kunde liefert die erforderlichen Angaben, Inhalte und Zugangsfreigaben rechtzeitig über geeignete sichere Verfahren. Die Parteien stimmen Einrichtungstermine gemeinsam ab.

PaketEnthaltene NutzerGemeinsame Einrichtung und Betreuung
Start2Eigene Datenbank und Zugang, Standardvorlagen, ein Einführungstermin von 60 Minuten; weitere Anpassungen nimmt der Kunde selbst vor.
Team5Eine Zielgruppe, ein Satz Opener-/Setter-/Closer-Skripte, bis zu drei Mailvorlagen und drei Standardautomationen; zwei Einführungstermine à 90 Minuten und ein Startcheck.
Enterprise50Bis zu drei Zielgruppen, zwei Skriptsätze, sechs Mailvorlagen und sechs Standardautomationen; drei Einführungstermine à 90 Minuten, priorisierter Support und monatlich 45 Minuten Optimierung.

Zusätzliche Individualentwicklung, weitere Schulungen oder über diese Beschreibung hinausgehende Datenmigrationen werden nur nach gesonderter Abstimmung beauftragt und vergütet. Supportanfragen können per E-Mail gestellt werden. Priorisierung bedeutet keine garantierte Reaktions- oder Entstörungszeit; ein verbindliches Service-Level bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

5. Preise und zusätzliche Kosten

Alle nachstehenden Beträge verstehen sich in Euro netto zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Die steuerliche Behandlung und der tatsächlich zu zahlende Betrag werden vor dem verbindlichen Zahlungsauftrag angezeigt.

PaketMonatliche SoftwareEinrichtung bei monatlicher ZahlungJährliche SoftwareEinrichtung bei jährlicher Zahlung
Start270 €690 €2.796 €690 €
Team570 €1.490 €6.063 €1.490 €
Enterprise999 €2.990 €11.208 €1.500 €

Weitere aktive Nutzer kosten je 18 € pro Monat beziehungsweise 216 € pro Jahr. Die konkret gebuchte Nutzerzahl ist in der Bestellung festgehalten. Änderungen mit Mehrkosten erfordern eine entsprechende Beauftragung.

Telefonie, Powerdialer, Rufnummern, Gesprächsminuten und externe API-/Lead-Radar-Verbräuche sind nicht in der Softwarevergütung enthalten, soweit die Bestellung kein ausdrückliches Kontingent nennt. Anbieter, Preise und Abrechnungsweg dieser Leistungen werden vor ihrer kostenpflichtigen Aktivierung vereinbart. Es gibt keine pauschale Ermächtigung, beliebige Zusatzkosten auszulösen.

Für künftig verfügbare, gesondert aktivierte KI-Funktionen ist die Anbindung von Anthropic oder OpenAI vorgesehen. Der konkrete Dienst und das Modell werden vor Aktivierung benannt. Soweit technisch und nach den Bedingungen des jeweiligen Dienstes zulässig, kann der Kunde seinen eigenen API-Zugang anbinden; die API-Nutzung wird dann unmittelbar zwischen Kunde und KI-Anbieter abgerechnet. Alternativ kann die KI-Funktion über einen serverseitigen Zugang des Anbieters betrieben werden. In diesem Fall werden die dem Kunden nachvollziehbar zugeordneten tatsächlichen API-Kosten und ein zuvor ausdrücklich vereinbarter Verwaltungsaufschlag separat abgerechnet. Grundlage, Höhe oder Berechnungsformel des Aufschlags, Abrechnungsintervall und etwaige Verbrauchsgrenzen sind vor Aktivierung festzuhalten. Ohne eine solche Vereinbarung wird kein Verwaltungsaufschlag erhoben. Eine nachträgliche einseitige Festsetzung nach Ermessen des Anbieters ist ausgeschlossen. Ein Wechsel zu einer anderen kostenpflichtigen Abrechnungsart setzt die Zustimmung des Kunden voraus. Die Nennung dieser Möglichkeiten begründet keine Zusage, dass noch nicht bereitgestellte KI-Funktionen bereits verfügbar sind.

6. Vorauszahlung und Beginn der Softwarelaufzeit

Die Einrichtung und die erste Softwareperiode werden gemeinsam im Voraus bezahlt. Der bezahlte Softwarezeitraum beginnt erst mit der Bereitstellung des funktionsfähigen, vertraglich vereinbarten Zugangs. Der Anbieter teilt diesen Zeitpunkt und das Ende des vorausbezahlten Zeitraums in Textform mit. Ein Zahlungseingang allein setzt die Softwarelaufzeit nicht in Gang.

Der funktionsfähige Zugang wird innerhalb von sieben Kalendertagen nach erfolgreichem Zahlungseingang bereitgestellt. Voraussetzung ist die rechtzeitige Bereitstellung der erforderlichen Angaben, Inhalte und Zugangsfreigaben durch den Kunden sowie seine Teilnahme an den erforderlichen, gemeinsam abgestimmten Einrichtungsterminen innerhalb dieses Zeitraums. Der Anbieter fordert die Mitwirkung rechtzeitig und konkret an. Fehlende Mitwirkung verlängert die Frist nur um die dadurch tatsächlich verursachte Verzögerung; Grund und angepasster Termin werden in Textform mitgeteilt. Der Softwarezeitraum beginnt weiterhin erst mit dem funktionsfähigen Zugang. Gesetzliche Rechte bei nicht oder nicht rechtzeitig erbrachter Leistung bleiben bestehen. Vorauszahlungen für endgültig nicht erbrachte Leistungen dürfen nicht pauschal einbehalten werden.

Nach Ablauf der vorausbezahlten Softwareperiode wird die vereinbarte Softwarevergütung zu Beginn jeder Folgeperiode über das gewählte Zahlungsmittel abgerechnet. Die Einrichtung fällt bei unveränderter Fortsetzung nicht erneut an. Für Enterprise monatlich werden zunächst Einrichtung und ein Monat berechnet; die weiteren Monate der dreimonatigen Mindestlaufzeit werden jeweils zu Beginn der betreffenden Softwareperiode fällig.

7. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung

Bei monatlicher Zahlung beträgt die Mindestlaufzeit für Start und Team einen Monat, für Enterprise drei Monate. Anschließend verlängert sich der Vertrag jeweils um einen Monat. Bei jährlicher Zahlung beträgt die Laufzeit zwölf Monate; anschließend verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere zwölf Monate.

Eine ordentliche Kündigung ist bis zum letzten Tag der laufenden Vertragsperiode in Textform an info@hk-growthoperator.de möglich, frühestens zum Ende der Mindestlaufzeit. Der Anbieter bestätigt Eingang und Beendigungsdatum. Die rechtzeitige Absendung reicht nicht aus; maßgeblich ist der Zugang. Eine bereits wirksam erklärte Kündigung verhindert die nächste Verlängerung. Bei Enterprise monatlich vor Ende der Mindestlaufzeit bleibt die Vergütung bis zu deren Ende geschuldet.

Gesetzliche Rechte zur außerordentlichen Kündigung, insbesondere aus wichtigem Grund, bleiben unberührt. Gesetzliche Erstattungs- und Minderungsansprüche bleiben bestehen. Individuell vereinbarte Preisgarantien oder Gründungsangebote werden durch diese Bedingungen nicht aufgehoben. Allgemeine Preisänderungen gelten nicht rückwirkend und werden nicht durch bloße Änderung einer Preisseite Bestandteil eines laufenden Vertrags.

8. Nutzung und Verantwortung für Inhalte

Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Recht, DealUno für seine eigenen betrieblichen Zwecke mit der gebuchten Zahl aktiver Nutzer einzusetzen. Zugänge dürfen nicht unkontrolliert geteilt oder weiterverkauft werden. Gesetzlich erlaubte Nutzungen bleiben unberührt.

Der Kunde verantwortet die Rechtmäßigkeit seiner Daten, Inhalte und Vertriebsansprachen. Die Bereitstellung eines Leads begründet keine Einwilligung in Werbung. Insbesondere Anforderungen an Telefonwerbung, E-Mail-Werbung und gegebenenfalls Gesprächsaufzeichnungen sind vor Nutzung zu erfüllen. Zugangsdaten sind zu schützen; vermutete Sicherheitsvorfälle sind unverzüglich zu melden.

Eine vorübergehende Beschränkung ist nur bei konkreter erheblicher Gefahr, rechtswidriger Nutzung oder nach angemessener Ankündigung bei erheblichen Pflichtverletzungen zulässig und auf das Erforderliche zu begrenzen. Soweit vertretbar, wird Gelegenheit zur Abhilfe gegeben. Eine fehlgeschlagene Zahlung führt nicht automatisch zu einer unwiederbringlichen Löschung der Kundendaten.

9. Datenschutz, Hosting und Vertragsende

Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser enthält die konkreten Verarbeitungstätigkeiten, technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie die tatsächlich eingesetzten Unterauftragnehmer.

Die Kundendatenbank wird innerhalb der Europäischen Union betrieben. Dieser Standort ersetzt die vorgenannten Pflichten nicht. Externe Zahlungs-, Telefonie-, E-Mail- oder KI-Dienste und etwaige Drittlandübermittlungen werden anhand der tatsächlichen Einbindung dokumentiert. Kundeneigene Integrationskonten entbinden den Anbieter nicht von seinen Pflichten für eigene Verarbeitungstätigkeiten. Zugriffe auf Kundeninhalte sind nur im erforderlichen Umfang für Einrichtung, Betrieb, Support und Sicherheit sowie im Rahmen dokumentierter Weisungen zulässig. Eine Nutzung für eigene Werbung oder KI-Training wird damit nicht gestattet.

Soweit Aufzeichnung und Transkription ausdrücklich zum vereinbarten Leistungsumfang gehören, wählt der Kunde im Setup zwischen manuellen Notizen ohne Aufzeichnung und der gesonderten Aktivierung dieser Funktionen. Ohne Aktivierungsentscheidung erfolgt keine Gesprächsaufzeichnung. Eine technische Aktivierung ersetzt keine erforderliche Information oder Einwilligung der Gesprächsteilnehmer. Transkripte werden spätestens 90 Tage nach ihrer Erstellung gelöscht; kürzere erforderliche oder vereinbarte Fristen bleiben unberührt. Für Audiodateien und abgeleitete CRM-Notizen sind gesonderte zweckbezogene Löschfristen in der Datenschutzanlage festzulegen.

Der Kunde kann die Rückgabe seiner gespeicherten Kundendaten bis 30 Kalendertage nach Vertragsende verlangen. Nach Eingang der Anforderung und Prüfung der Berechtigung stellt der Anbieter den Export binnen zehn Arbeitstagen in CSV und/oder JSON über einen geschützten Download bereit. Arbeitstage sind Montag bis Freitag außer gesetzlichen Feiertagen am Sitz des Anbieters. Die für eine rechtzeitig angeforderte Rückgabe erforderlichen Daten werden bis zu deren Abschluss ausschließlich zu diesem Zweck vorgehalten; daraus folgt keine weitere reguläre Softwarenutzung. Danach beziehungsweise ohne Anforderung nach Ablauf der Anforderungsfrist erfolgt die Löschung nach der Auftragsverarbeitungsvereinbarung. Frühere zulässige Löschweisungen bleiben möglich. Gesetzlich aufzubewahrende Daten werden auf das erforderliche Maß beschränkt und für andere Zwecke gesperrt. Sicherungskopien und Wiederherstellungen sind im Löschkonzept zu berücksichtigen. Eine Verwendung kundenbezogener Daten, Namen, Logos oder Leistungskennzahlen für öffentliche Werbung oder eine Community erfolgt nur auf gesonderter tragfähiger Grundlage; sie ist keine Voraussetzung des allgemeinen Softwarevertrags.

10. Mängel und Haftung

Störungen sollen mit einer nachvollziehbaren Beschreibung gemeldet werden, damit der Anbieter sie untersuchen und beheben kann. Gesetzliche Mängelrechte bleiben bestehen. Erforderliche Wartungen werden, soweit vorhersehbar, angekündigt und nach Möglichkeit außerhalb typischer Nutzungszeiten durchgeführt.

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Haftung und übernommener Garantien. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; diese Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Zwingende Ansprüche, insbesondere nach dem Datenschutzrecht, werden dadurch nicht ausgeschlossen.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ein ausschließlicher Gerichtsstand am Sitz des Anbieters wird nur vereinbart, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist und die Vereinbarung gesetzlich zulässig ist. Individuelle Vereinbarungen bleiben auch ohne eine bestimmte Form wirksam. Bei unwirksamen Bestimmungen gelten die gesetzlichen Regeln; eine automatische Ersetzung durch die wirtschaftlich weitestgehende zulässige Klausel wird nicht vereinbart.

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